Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung

1.1.
Es gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der cocoon GmbH diese Geschäftsbedingungen. Dies betrifft auch alle zukünftigen Geschäfte, dazu müssen diese nicht neu vereinbart werden.

1.2.
Bei Vertragsabschluss aber spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung erkennt der Kunde die Geschäftsbedingungen der cocoon GmbH an. Alle Verweise oder Gegenbestätigungen des Kunden im Bezug auf seine Geschäfts-, Ein- oder Verkaufsbedingungen werden hiermit zurückgewiesen. Für weitere oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen, selbst mit Kenntnis oder ohne Widersprich der cocoon GmbH, bedarf es der Schriftform und Zustimmung der cocoon GmbH. Diese werden nur Vertragsbestandteil und bekommen Geltung wenn Sie schriftlich, für jeden Vertrag einzeln, von der cocoon GmbH bestätigt werden.

2. Angebote und Vertragsabschluss

2.1.
Alle Angebote der cocoon GmbH sind freibleibend und erfolgen in Schriftform. Eine Bestellung sehen wir als verbindliche Erklärung, die Ware erwerben zu wollen. Die cocoon GmbH kann mit einer Annahmefrist von 2 Wochen nach Eingang, das Vertragsangebot das mit der Bestellung einhergeht, annehmen.

2.2.
Die Annahme durch die cocoon GmbH kann mittels einer Auftragsbestätigung oder der sofortigen Auftragserfüllung, also Lieferung der Ware erfolgen. Alle durch den Kunden verursachten nachträglichen Änderungen berechtigen die cocoon GmbH zur Anpassung der Vertragskonditionen. Alle Änderungen bedürfen der Schriftform.

2.3.
Den Rücktritt von einem Auftrag behalten wir uns für den Fall vor, dass beim Besteller eine wesentliche Vermögensverschlechterung eintritt oder wir nachträglich davon Kenntnis erhalten und der Besteller zur Leistung Zug um Zug, zur vorherigen Zahlung (Vorkasse) oder zur Sicherheitsleistung nicht bereit ist.

3. Preise, Versand und Gefahrtragung

3.1.
Der Mindestauftragswert pro Bestellung liegt bei 100 €.

3.2.
Sämtliche Preise verstehen sich in Euro zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen USt.

3.3.
Falls nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gelten die Preise ab Werk.

3.4.
Die Gefahr des Versandes liegt beim Kunden und soweit nichts Anderweitiges vereinbart auf Kosten des Kunden. Anderweitige Kosten wie Zölle, Abgaben und Transportverpackungen werden gesondert in Rechnung gestellt.

3.5.
Paletten, Gitterboxen oder andere tauschfähige Versandverpackungen werden berechnet, wenn Sie bei der Warenlieferung nicht Zug um Zug kostenfrei getauscht werden oder fracht- und spesenfrei innerhalb von 6 Wochen – eintreffend - an die cocoon GmbH zurückgesendet werden. Die Mehrzweckgebinde bleiben bis zum Austausch oder vollständigen Bezahlung Eigentum der cocoon GmbH.

4. Lieferung

4.1.
Alle Liefertermine und Lieferfristen, ob nun verbindlich oder unverbindlich, müssen schriftlich vereinbart werden. Eine mögliche Lieferfrist beginnt mit Versendung der Auftragsbestätigung unter der Voraussetzung der Erbringung aller dafür nötigen Unterlagen (Freigaben, Genehmigungen, Anzahlung usw.).

4.2.
Unvorhergesehene Hindernisse die außerhalb des Willens der cocoon GmbH sind, z. B. Arbeitskämpfe, Streik, Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung von Rohwaren, und ähnliches, die nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes Einfluss haben, können zu einer Lieferfristverlängerung führen und muss akzeptiert werden. Diese Regelung findet auch für Unterlieferanten Gültigkeit. Die Dauer der Hindernisse oder Maßnahmen definiert die Verlängerung der Lieferfrist. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von cocoon GmbH nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen.

4.3.
Die cocoon GmbH verpflichtet sich bei Kenntnisnahme dieser Umstände, den Kunden baldmöglichst zu informieren.

4.4.
Bei Änderungen des Kunden nach der Auftragsbestätigung erhält dieser eine neue Lieferfrist mit Bestätigung der Änderung.

4.5.
Bei Annahmeverzug oder Verletzung der Mitwirkungspflicht des Kunden ist die cocoon GmbH berechtigt die anfallenden Kosten oder Mehraufwand dem Kunden in Rechnung zu stellen.

4.6.
Weitergehende Ansprüche der cocoon GmbH bleiben vorbehalten.

5. Teillieferungen und Abrufaufträge

5.1.
Wenn sich aus Teillieferungen innerhalb der angegebenen Frist der cocoon GmbH keine Nachteile des Warengebrauchs ergeben sind diese gestattet.

5.2.
Sollten durch Lieferpläne oder Teillieferungsvereinbarungen Abnahmen vereinbart sein, so ist der Kunde uneingeschränkt zur Abnahme und Bezahlung der Ware verpflichtet. Abrufaufträgen bei denen keine festen Liefertermine vereinbart sind müssen, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 6 Monaten ab dem Datum der Auftragsbestätigung alle Waren abgenommen werden.

5.3.
Sollten keine Abnahmen in den ersten beiden Monaten erfolgen, behält sich die cocoon GmbH das Recht vor, alle 4 Wochen eine Teilmenge zu liefern und zu berechnen, bis mit dem Auslaufen der 6 Monatsfist alle Bestände geliefert und berechnet sind.

6. Firmeneindruck

Die cocoon GmbH hat das Recht, ihr Firmenzeichen, Betriebskennungen oder sonstige Kennungen und/oder Zeichen auf den Liefergegenständen anzubringen.

7. Bemaßung Wellpappe

7.1.
Alle Bemaßungen für Wellpappe sind in Millimeter mit folgender Reihenfolge: Länge x Breite x Höhe angegeben und als Innenmaß benannt. Abweichungen müssen schriftlich angegeben sein. Bei Wellpappzuschnitten bezieht sich das erste Maß auf den Wellenverlauf.

7.2.
Im Zweifelsfall gilt dies auch für alle anderen Verpackungen.

7.3.
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Auch dann gelten jedoch die Maßtoleranzen nach Punkt 8.3.

8. Mengentoleranz

8.1.
Folgende Mengentoleranzen, die Ihren Grund in der produktionstechnischen Gegebenheit haben, behält sich die cocoon GmbH vor. Bis zu 1.000 Stück 20 %, bis zu 3.000 Stück 15 %, bei mehr als 3.000 Stück 10 %. Diese Mengentoleranzen gelten auch für Ersatzlieferungen.

8.2.
Für Minderlieferungen besteht innerhalb dieser Toleranz kein Anspruch auf Nachlieferung. Die Fehlmengen werden nicht berechnet, jedoch werden Mehrlieferungen im Toleranzbereich dem Kunden mit geliefert und in Rechnung gestellt.

8.3.
Geringfügige Abweichungen in Form, Farbe, Gewicht und Beschaffenheit des Liefergegenstandes einschließlich Heftung, Klebung und Druck bleiben im Rahmen des zumutbaren ebenfalls vorbehalten. Maßtoleranzen von +/– 3 mm bei Abmessungen bis 600 mm und +/– 0,5 % bei Abmessungen über 600 mm gelten nicht als Mangel und sind gestattet.

9. Gewährleistung

9.1.
Offensichtliche Mängel sind spätestens eine Woche nach Erhalt der Ware schriftlich gegenüber der cocoon GmbH mitzuteilen.

9.2.
Mängel die nach sorgfältiger Prüfung erst nach dieser Frist entdeckt werden können, sind der cocoon GmbH schnellstmöglich nach bekannt werden schriftlich mitzuteilen. Andernfalls ist die Gewährleistung bei der cocoon GmbH nicht geltend zu machen.

9.3.
Der Kunde trägt die volle Beweislast alle Anspruchsvor-aussetzungen, insbesondere für den Mangel, für den Zeitraum der Feststellung des Mangels und die fristgerechte Mängelrüge.

9.4.
Die cocoon GmbH behält sich im Gewährleistungsfall vor, ob die Nacherfüllung mit Nachbesserung oder als Ersatzlieferung erfolgt. Bei der nicht möglichen Nacherfüllung hat der Kunde die Wahl der Vergütungsminderung oder dem Rücktritt des Vertrages. Dies steht Ihm aber nicht bei geringfügigen Mängel oder Vertragswidrigkeiten zu.

9.5.
Schadensersatz oder weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit die cocoon GmbH oder ein Unterlieferant nicht grob fahrlässig oder mit Vorsatz gehandelt hat.

9.6.
Die Gewährleistungspflicht beläuft sich auf ein Jahr nach der Lieferung der Ware. Die Gewährleistungspflicht gilt nicht wenn der Kunde den Mangel nicht unverzüglich an die cocoon GmbH gemeldet hat.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1.
Die cocoon GmbH bleibt Eigentümer der Liefergegenstände bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen der laufenden Geschäftsverbindung.

10.2.
Sollte von Seitens des Kunden ein vertragswidriges Verhalten hinsichtlich Zahlungsbedingungen entstehen, insbesondere durch Zahlungsverzug, ist die cocoon GmbH zur Rückforderung der Ware berechtigt und der Kunde nach Mahnung zur Rückgabe verpflichtet.

10.3.
Der Kunde ist berechtigt, die Liefergegenstände im üblichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen.

10.4.
Er tritt cocoon GmbH jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen cocoon GmbH und dem Kunden vereinbarten Kaufpreises (einschließlich USt.), die dem Kunden aus der Weiterveräußerung erwachsen ab und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden.

10.5.
Gehen aus diesem Verkauf und deren Forderung Beträge ein, so sind diese an die cocoon GmbH bis zur Höhe der uns zustehenden Ansprüche bevorrechtigt abzuführen.

10.6.
Die Befugnis von cocoon GmbH, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt, jedoch verpflichtet sich die cocoon GmbH dies nicht zu tun, solange der Kunde seine Zahlungspflichten erfüllt. Ist das jedoch nicht gegeben, kann die cocoon GmbH verlangen, dass der Kunde alle Angaben zum Einzug macht und die Abtretung unter den Schuldner bekannt gibt.

10.7.
Sollte die Ware ver- oder bearbeitet werden oder Umbildungen an der Ware vorgenommen werden, geschieht dies im Namen der cocoon GmbH.

10.8.
Bei dem in Verbindung bringen des Liefergegenstandes mit anderen, nicht im Eigentum der cocoon GmbH stehenden Gegenständen, erwirbt die cocoon GmbH Miteigentum in Höhe des Wertes der eingebrachten Sache.

10.9.
Der Kunde darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Verfügung durch Dritte, z.B. Pfändung und Beschlagnahmung, hat der Kunde dies unverzüglich der cocoon GmbH mitzuteilen, desweiteren alle Unterlagen und Auskünfte zu übermitteln, um die Rechte der cocoon GmbH zu wahren. Dritten wie Vollzugsbeamten gegenüber ist auf das Eigentumsrecht der cocoon GmbH hinzuweisen.

11. Datenspeicherung

Wir setzen Sie davon in Kenntnis, dass wir Ihre Daten, soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzes zulässig, EDV-mäßig speichern und verarbeiten.

12. Urheberrechte

12.1.
Es steht in vollem Umfang in der Verantwortung des Kunden, dass durch die Verwendung der von Ihm zur Verfügung gestellten oder nach seinen Angaben hergestellten Prototypen, Vorlagen etc. keine Rechte von Dritten verletzt werden.

12.2.
Die von der cocoon GmbH entwickelten und/oder erstellten Prototypen, Muster, Entwürfe, Skizzen, Probedrucke und Anprägungen bleiben Eigentum der cocoon GmbH.

12.3.
Ohne die vorherige schriftlicher Zustimmung der cocoon GmbH dürfen diese weder vervielfältigt, noch nachgeahmt oder Dritten sowie Konkurrenzfirmen gegenüber zugänglich gemacht werden.

12.4.
Dies gilt ebenfalls in der Angebots und Projektphase.

13. Zahlungsbedingungen

13.1.
Die Liefergegenstände sind spätestens nach 30 Tagen netto nach Rechnungsdatum zu begleichen.

13.2.
Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum gewährt die cocoon GmbH 2 % Skonto auf den netto Warenwert.

13.3.
Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

13.4.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

13.5.
Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die cocoon GmbH mit vollem Umfang über den Betrag verfügen kann. Bei der Zahlungsart Scheck gilt die Zahlung als erfolgt wenn der Scheck eingelöst wird.

13.6.
Wechsel können nicht angenommen werden.

13.7.
Werden der cocoon GmbH Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, kann beispielsweise ein Scheck nicht eingelöst werden, befindet sich der Kunde mit fälligen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der cocoon GmbH in Verzug oder stellt der Kunde seine Zahlungen ein, so ist die cocoon GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Dies gilt auch wenn die cocoon GmbH Schecks angenommen hat.

14. Gerichtsstand und anwendbares Recht

14.1.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

14.2.
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

14.3.
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Stammsitz der cocoon GmbH zuständig ist.

14.4.
Der Erfüllungsort ist 07745 Jena.

14.5.
Des Weiteren ist die cocoon GmbH berechtigt am Hauptsitz des Kunden zu klagen.

15. Sonstige Vereinbarungen

15.1
Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen. § 354 a HGB bleibt unberührt.

15.1.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Von Anfang an vertrauen Branchen- & Marktführer hochwertige Produkte & wichtige Investitionsgüter unseren Verpackungen an. Das ist Vertrauen, das uns verpflichtet. Unser Prinzip bleibt: Stets überlegener Kundennutzen.